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Regeln

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Regeln AGB

 

I. Die vorliegenden Regeln ("Nutzungsbedingungen") regeln das zwischem dem Mitglied und der Peter Schulte ( Admin Betau ) Haupstr.108 ,89558 Böhmenkirch (nachfolgend "Betau" genannt) begründete Nutzungsverhältnis hinsichtlich der von Betau im Zusammenhang mit dem Besuchertausch-Dienst betau.de angebotenen unentgeltlichen Leistungen.

 

II. Soweit Betau im Rahmen einer VIP-Mitgliedschaft entgeltliche Leistungen an Mitglieder erbringt, gelten diese Nutzungsbedingungen entsprechend. Auf Besonderheiten für VIP-Mitgliedschaften wird gesondert hingewiesen.

 

III. Für entgeltliche Leistungen, die Betau auf betau.de als eigene Leistungen für Sponsoren anbietet, gelten gesonderte Bedingungen. Auf solche Leistungen finden die vorliegenden Nutzungsbedingungen keine Anwendung.

 

IV. Betau behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen teilt Betau dem Mitglied dadurch mit, dass ihm vor dem Zugang zu seinem Account oder der Surfbar ein Hinweis auf die neuen Bedingungen gegeben wird und er die Bedingungen unmittelbar abrufen kann ("Änderungsmitteilung"). Sofern das Mitglied mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er das Nutzungsverhältnis fristlos innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist Betau das Mitglied bei der Änderungsmitteilung hin.

 

V. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Betau ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Nutzungsverhältnis

 

Der das Nutzungsverhältnis begründende Vertrag über die Nutzung von betau.de kommt durch eine Online-Registrierung des Mitglieds einer Bestätigung der Registrierung durch Betau zustande. Das Mitglied darf sich unter der Bedingung mehrfach anmelden, dass es sich nicht selbst wirbt und so durch den geworbenen Account zusätzliche Credits für den ursprünglichen Account ersurft.

 

§ 3 Unentgeltliche Leistungen von Betau

 

I. Nach dem Zustandekommen der Mitgliedschaft (§ 2) steht dem Mitglied die kostenlose Nutzung der Surfbar über eine von Betau mitgeteilte URL zur Verfügung. Für die Nutzung der Surfbar werden dem Mitglied Credits gutgeschrieben, für die das Mitglied eine oder mehrere Webseiten in der Surfbar einblenden lassen kann.

 

II. Im Mitglieder-Bereich kann das Mitglied über die URL-Verwaltung eine oder mehrere Webseiten zur Einblendung in der Surfbar eintragen. Die Webseiten werden von Betau kontrolliert und erst nach der Akzeptanz durch Betau für die Einblendung freigegeben.

 

III. Betau stellt dem Mitglied einen Link zur Verfügung, über den das Mitglied neue Mitglieder werben kann. Für die Nutzung der Surfbar durch geworbene Mitglieder erhält das werbende Mitglied zusätzliche Credits.

 

§ 3a Entgeltliche Leistungen von Betau im Rahmen einer VIP-Mitgliedschaft

 

I. Das Mitglied kann (entweder bereits bei der Anmeldung oder später im Mitgliederbereich) eine VIP-Mitgliedschaft für einen gewissen Zeitraum bestellen.

 

II. Als VIP-Mitglied erhält das Mitglied an verschiedenen Stellen erhöhte Vergütungen und / oder weitere Vorteile. Auf die besonderen Vorteile der VIP-Mitgliedschaft wird gesondert hingewiesen.

 

III. Während der Dauer der gebuchten VIP-Mitgliedschaft können die besonderen Vorteile von Betau nicht einseitig entzogen werden.

 

IV. Das Mitglied kann die Bestellung einer VIP-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail widerrufen (§ 312 d I BGB). Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sobald das Mitglied über seinen Account die Dienstleistung veranlasst hat (§ 312 d III, 2. Alt.).

 

V. Das Mitglied versichert (bei der Bestellung einer VIP-Mitgliedschaft), sofern er das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat, das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten für den Vertragsschluss erhalten zu haben.

 

§ 4 Pflichten des Mitglieds

 

I. Das Mitglied wird die bei der Online-Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß beantworten und Betau Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitteilen. Für diese Mitteilung steht dem Mitglied im Mitglieder-Bereich ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Profil).

 

II. Das Mitglied wird sein Passwort und sonstige Daten geheim halten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, und sie unverzüglich ändern oder von Betau ändern lassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen Kenntnis erlangt haben.

 

III. Das Mitglied verpflichtet sich, nur zulässige Webseiten (§§ 5, 5a, 5b) in der URL-Verwaltung (§ 3 II) einzutragen. Sollte das Mitglied die Seite nachträglich so ändern, dass sie bei erneuter Vorlage zur Akzeptanz nicht mehr akzeptiert würde, verpflichtet sich das Mitglied, die Seite in der URL-Verwaltung (§ 3 II) zu löschen. Die Seite kann dann ggf. unter anderer Kennzeichnung (§ 5a III, 5b III) neu eingetragen werden.

 

IV. Das Mitglied verpflichtet sich, die Surfbar nicht automatisch in anderen Frames, IFrames oder ähnlichem zu laden. Das Mitglied wird die Surfbar nur über den zur Verfügung gestellten Link oder über Betau sonst zur Verfügung gestellte Software nutzen.

 

V. Für das Werben neuer Mitglieder ist es dem Mitglied untersagt zu spammen (z.B. unerwünschte Werbung in Form von E-Mails, Telegrammen, Einträgen in Newsgroups, Foren, Gästebüchern etc.). Das Einbinden des Werbelinks in automatische Systeme wie z.B. andere Besuchertausch-Systeme ist nicht erlaubt.

 

VI. Das Mitglied ist damit einverstanden, in unregelmäßigen Abständen über Serverausfälle, neue Features, Fehlerbehebungen und sonstige News per E-Mail informiert zu werden.

 

§ 5 Zulässige Webseiten

 

I. Seiteninhalt - Gegen deutsches Recht verstoßende Seiten sind unzulässig, insbesondere solche, deren Inhalte aus Kinder-Pornographie, Rassismus, Warez etc. bestehen. Darüberhinaus unzulässig sind Seiten,

# deren Inhalte ihren Schwerpunkt im Bereich Erotik und Sex haben (Sex- und Erotikseiten). Zur Ausnahme hiervon siehe § 5b.

# deren ausschließlicher Inhalt in der Auflistung von Bannern besteht (Reine Bannerseiten).

 

II. Skripte - Auf den Seiten dürfen keine Skripte eingesetzt werden, die das normale Surf-Verhalten stören. Dazu zählen insbesondere Skripte,

# die die aktuelle Seite im Sekunden-Rythmus in den Vordergrund setzten.

# durch die sich beim Öffnen, Schließen oder bloßen Verweilen auf der Seite weitere Fenster öffnen (Popups). Zur Ausnahme hiervon siehe § 5a.

# durch die die Seite aus dem Frame in der Surfbar ausbricht und sich auf die gesamte Seiten vergrößert (Framebrecher).

# durch die auf einem durchschnittlichen Rechner eine 100%ige Prozessorauslastung verursacht wird (z.B. durch Lauftexte in der Statuszeile).

 

III. Bezahlte Startseiten etc. - Es dürfen keine Mitgliederseiten von bezahlten Startseiten etc. angemeldet werden, sofern dadurch gegen die AGB dieser Anbieter verstoßen wird. Wenn solche Verstöße von Betau festgestellt werden, wird dies von Betau an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet.

 

IV. Die in Absatz I - III aufgeführten Kriterien sind nicht abschließend. Betau behält sich ausdrücklich das Recht vor, Seiten auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Akzeptanz der Webseiten durch Betau.

 

V. Mit dem Eintragen der Webseite bestätigt das Mitglied, dass es berechtigt ist, die Seite bei betau.de zu bewerben. Betau behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatz geltend zu machen, sollte Betau wegen der Anzeige einer Webseite in Anspruch genommen werden.

 

§ 5a Seiten mit Popup

 

I. In Ausnahme zu § 5 II werden Seiten auch dann zugelassen, wenn sich beim Öffnen, Schließen oder bloßen Verweilen auf der Seite ein (in Zahlen: 1) weiteres Fenster öffnet.

 

II. Diese Ausnahme gilt nur unter der Einschränkung, dass das zusätzlich geöffnete Fenster den Anforderungen von § 5 entspricht. Für dieses zusätzliche Fenster gilt jedoch nicht die Ausnahme von § 5a, es dürfen sich also auf dieser Seite keine weiteren Fenster öffnen.

 

III. Diese Ausnahme gilt nur unter der weiteren Einschränkung, dass die Seite in der URL-Verwaltung (§ 3 II) entsprechend gekennzeichnet wird.

 

IV. Ist in einem Account wenigstens eine Seite mit Popup eingetragen, dann wird automatisch im Profil "Seiten mit Popup zeigen" aktiviert. Dieser Punkt kann erst wieder deaktiviert werden, wenn keine Seite mit Popup mehr in der URL-Verwaltung (§ 3 II) existiert.

 

V. Nicht erlaubt sind Popups von diesen Anbietern:

# http://www.pay4traffic.de (Popups mit Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

# http://www.Moneytraffic.de (automatische Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

# http://www.Sponsortraffic.de (automatische Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

# http://www.mastersponsor.de (automatische Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

# http://www.pay4ad.de (automatische Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

# http://cashspeed.de (automatische Dialer) - 100000 Credits Abzug bei Verstoß

 

§ 5b Seiten mit Erotik-Bannern

 

I. In Ausnahme zu § 5 I werden Seiten auch dann zugelassen, wenn sich auf den Seiten Erotik-Banner befinden.

 

II. Diese Ausnahme gilt nur unter der Einschränkung, dass die Erotik-Banner nicht den Schwerpunkt der Seite ausmachen und dass die Banner FSK 16 sind.

 

III. Diese Ausnahme gilt nur unter der weiteren Einschränkung, dass die Seite in der URL-Verwaltung (§ 3 II) entsprechend gekennzeichnet wird.

 

IV. Ist in einem Account wenigstens eine Seite mit Erotik-Banner eingetragen, dann wird automatisch im Profil "Seiten mit Erotik-Banner zeigen" aktiviert. Dieser Punkt kann erst wieder deaktiviert werden, wenn keine Seite mit Popup mehr in der URL-Verwaltung (§ 3 II) existiert.

 

§ 5c Klick4Credits und Paidmails

 

Für Klick4Credits und Paidmails gelten die §§ 5, 5a und 5b entsprechend.

 

§ 6 Verstöße gegen die Kriterien für zulässige Webseiten (§§ 5, 5a, 5b)

 

I. Sollte eine Seite nach der Akzeptanz durch Betau so verändert werden, dass die Seite bei erneuter Vorlage zur Akzeptanz nicht mehr akzeptiert würde (Regelverstoß), steht Betau das Recht zu, die Webseite aus dem Account des Mitglieds zu löschen oder den gesamten Account zu sperren. Zusätzlich können dem Mitglied für den Regelverstoß Credits abgezogen werden.

 

II. Das Mitglied wird im Falle der Löschung oder Sperrung über dieses und über den Grund per E-Mail informiert.

 

III. Falls ein solcher Regelverstoß durch ein anderes Mitglied bemerkt wird, kann dieses Mitglied den Verstoß über einen Link in der Surfbar an Betau melden und kann hierfür Bonuscredits erhalten, sofern der Regelverstoß nachweisbar ist.

 

§ 7 Verantwortlichkeit für Inhalte

 

I. Soweit Betau dem Mitglied den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch Betau, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z.B. Viren) enthalten.

 

II. Das Mitglied ist verpflichtet, Dienste, die es zur Nutzung bereithält oder zu denen es den Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. § 6 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.

 

III. Soweit hinsichtlich der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter, zu welchen Betau über betau.de den Zugang zur Verfügung stellt, Vertragsverhältnisse zustande kommen, geschieht dies ausschließlich zwischen dem anderen Anbieter und dem Mitglied. Betau übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen.

 

IV. Betau übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Mitgliederseiten und Sponsorenseiten. Betau distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten und Links dieser Seiten.

 

§ 8 Datenschutz

 

I. Betau und das Mitglied werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten.

 

II. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Betau seine persönlichen Daten elektronisch speichert. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Als persönliche Daten gelten Informationen, mit denen sich eine Identität ermitteln lässt, wie Name oder E-Mail-Adresse.

 

§ 9 Gewährleistung und Haftung

 

I. Betau gewährleistet nicht, dass die unter §§ 3 und 3a genannten Leistungen jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf diese Leistungen und betau.de durch Störungen verhindert wird, die außerhalb der Betriebssphäre von Betau liegen. Betau wird jedoch Störungen der unter §§ 3 und 3a genannten Leistungen unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen.

 

II. Betau haftet für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von Betau, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden.

 

III. Betau macht das Mitglied darauf aufmerksam, dass es durch die Benutzung der Surfbar zu einem erhöhten Traffic-Volumen kommen kann, wodurch je nach Provider zusätzliche Kosten entstehen können. Für diese Kosten haftet Betau nicht.

 

IV. Betau behält sich das Recht vor, betau.de jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen. Soweit noch VIP-Mitgliedschaften andauern, werden die Kosten der VIP-Mitgliedschaft in einem solchen Fall anteilig erstattet.

 

§ 10 Kündigung, Löschung des Accounts

 

I. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit Abschluss der Registrierung und läuft für unbestimmte Zeit. Es kann vom Mitglied oder von Betau jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

 

II. Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch das Mitglied kann nur über das Formular auf der Login-Seite zum Mitglieder-Bereich erfolgen. Betau kann das Nutzungsverhältnis per E-Mail kündigen.

 

III. Benutzt das Mitglied mehr als 90 Tage die Surfbar nicht über seinen Benutzernamen, kann das Nutzungsverhältnis von Betau ohne Angabe weiterer Gründe geündigt und der Account gelöscht werden.

 

IV. Bei einer Kündigung durch Betau oder durch das Mitglied werden der Account und sämtliche gespeicherten Daten des Mitglieds gelöscht. Ein etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht ausgezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

V. Im Fall einer gültigen VIP-Mitgliedschaft kann Betau die Mitgliedschaft abweichend von den Absätzen I und III erst zum Ablauf der VIP-Mitgliedschaft kündigen, sofern das Mitglied diese Nutzungsbedingungen nicht erheblich verletzt hat. Im Fall einer erheblichen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder einer vorzeitigen Kündigung durch das Mitglied erfolgt keine anteilige Erstattung der Kosten für eine noch andauernde VIP-Mitgliedschaft.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere dieser Regeln unzulässig sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln.

 

Stand: Dezember 2009


 
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